Klarheit bei den Kosten

Die Abrechnung der anwaltlichen Beratung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit richtet sich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei sollte stets zu Beginn einer Beauftragung über die Kosten und das Kostenrisiko gesprochen werden. Für eine Kosteneinschätzung Ihres Falls entstehen keine Gebühren. Neben der Abrechnung nach dem RVG gibt es noch alternative Abrechnungsmöglichkeiten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Es wird nach den gesetzlichen Vorschriften der Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit bestimmt und nach diesem Gegenstandswert richten sich dann die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Die entstehenden Kosten und das Kostenrisiko kann Ihnen vor Auftragserteilung berechnet werden. In strafrechtlichen , ordnungswidrigkeitsrechtlichen und einigen sozialrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten entstehen Betragsrahmengebühren. Auch hierüber kläre ich Sie vor Beauftrgung auf.

Rechtsschutzversicherung

Wenn für Ihren Fall eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechne direkt mit der Versicherung ab. Von Ihnen ist lediglich eine ggf. mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen.

Zeithonorar

In bestimmten Angelegenheit kann es sich anbieten, die Abrechnung nach einem Stundensatz zu vereinbaren. Hier wird dann zwischen Ihnen und mir eine individuelle Vereinbarung getroffen.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder die Tätigkeit des Anwalts zu tragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der Beratungshilfeschein kann bei dem Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragt werden. Im Rahmen der Beratungshilfe ist von Ihnen lediglich ein Eigenanteil von 15,00 € zu zahlen. In einem gerichtlichen Verfahren kann ich für Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Die Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Unterseite Formulare

Anwaltsflatrate

Insbesondere für kleinere oder mittlere Unternehmen kann die Vereinbarung einer der von mir angebotenen Anwaltsflatrates sinnvoll sein. Hier entstehen fixe monatliche Kosten, mit denen geplant und kalkuliert werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Unterseite Anwaltsflatrate.